1. Anmeldung
Anmeldungen können schriftlich, telefonisch, mündlich oder per e-Mail angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen verbindlich sind und bei Rücktritt entsprechende Rücktrittsgebühren anfallen. Die vollständigen Geschäftsbedingungen finden Sie in den jeweiligen Katalogen der gebuchten Reiseveranstalter.
2. Teilnehmerkreis
Sofern bei den einzelnen Angeboten Teilnehmerbeschränkungen genannt werden, sind diese bindend und Grundlage der Ticketgültigkeit. Der Anmelder übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die in der Anmeldung genannten Angaben richtig und vollständig sind und erkennt sie damit an.
3. Zahlung
Mit dem Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung werden Zahlungen wie folgt fällig : Zusammen mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig , es sei denn, das in den Reisebedingungen andere Beträge genannt werden. Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb einer Woche nach Eingang der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung die Fristzahlung nicht eingehalten, so kann dieser vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Steht uns ein Schadenersatz zu, so berechnet sich dieser nach dem unter "Rücktritt / Umbuchung" gelegten Pauschalen. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung bis spätestens 30 Tage vor Abflug zahlbar. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Übermittlung der Reiseunterlagen und auf Erbringung der Reiseleistung. Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich erst bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises zur Verfügung gestellt.
4. Rücktritt / Umbuchung
Rücktritt seitens des Teilnehmers - Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung in unserem Büro. Als Rücktritt gilt außerdem Nichtantritt der Reise. Bearbeitungsgebühr bei Stornierungen für das Reisebüro betragen pro Person 10 EUR, hinzukommen die Stornokosten des jeweils gebuchten Veranstalters. Bearbeitungsgebühr bei Umbuchungen für das Reisebüro betragen pro Person 10 EUR, hinzukommen die Umbuchungsgebühren des jeweils gebuchten Veranstalters. Bei Pauschalreisen, Campingflügen, Linienflügen und Linienflüge zu Sondertarifen gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Veranstalters, Tickethändlers und der jeweiligen Fluggesellschaft. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie. Der nachträgliche Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung ist nur innerhalb 7 Tagen nach Reisebuchung möglich. Bei Last Minute Buchungen nur am Tag der Buchung. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur durch Stornierung und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, soweit der Leistungsträger hierfür nicht besondere Regelungen vorgesehen hat. Im Falle von Stornierung und Umbuchung bleibt unser Anspruch auf Ersatz für entgangene Aufwendungen und entgangene Vermittlungsentgelte bestehen. Für einen Neuabschluss entstehet ggf. ein neuer Anspruch auf Kostenersatz und Provision, es sei denn, dass wir oder der Leistungsträger die Umbuchung zu vertreten haben. Für die Stornierung von touristischen Leistungen gelten wie bei allen vermittelten Reiseleistungen grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen der Fluggesellschaften bzw. des Leistungsträgers oder Veranstalters. Die Rücktrittskosten können bis zu 100% des Reisepreises betragen. Alle pauschalen Stornogebühren gelten pro Person bzw. pro Flugschein. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens gegenüber dem Leistungsträger unbenommen.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft
Der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft haben unter folgenden Vorraussetzungen ebenfalls das Recht , vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen : a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört ,andere durch sein Verhalten gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhallt, b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise nach Vertragsabschluß infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, c) bis 21 Tage vor Abreise, wenn für die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter die Pflicht, die Reise durchzuführen, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der Wirtschaftlichen Opfergrenzen, bezogen auf die Reise, bedeuten würden, es sei denn , dass die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter die dazu führenden Gründe zu vertreten hat, Kündigt die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter den Vertrag, dann verfällt der volle Reisepreis . Tritt die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter vom Vertrag wegen genannten Gründe zurück, so werden dem Reisenden alle eingezahlten Beträge zurückerstattet, weitere Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter den Vertrag nach Reisebeginn, so erhält der Reisende den Teil zurück, der den gesparten Aufwendungen entspricht. Vorbehaltlich anderer Regelungen in den Allgemeinen Geschäftbedingungen der Fluggesellschaft/ Reiseveranstalter haften wir als Vermittler und diese unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der geleisteten Summe. Für unverschuldete Ereignisse wird nicht gehaftet.
6. Änderungen
Alle Zeitangaben sind Ortszeiten und unverbindlich. Verbindlich sind ausschließlich die im Originalticket eingetragenen Zeiten. Preisänderungen nach Abschluss des Vertrages sind aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen ( Erhöhung der Beförderungsklassen, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife oder ähnliches ) in dem Umfang möglich, wie nachzuweisende Tatsachen die es rechtfertigen. Bei Preisänderungen über 25% kann der Reiseteilnehmer innerhalb von 10 Tagen Kostenlos zurücktreten und unverzüglich die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, sofern dies möglich ist.
7. Mitwirkungspflicht
Im Schadensfall und bei Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen damit für Abhilfe gesorgt wird, sofern dies möglich ist. Alle Ansprüche verjähren 6 Monate nach der vorgesehenen Beendigung der Reise. Schäden und Gepäckverlust sind sofort der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter anzuzeigen, die/der darüber eine schriftliche Bestätigung auszustellen hat. Hieraus resultierende Ansprüche müssen innerhalb von 7 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter angezeigt werden.
8. Charterflüge und Linienflüge
Sondertarife und Charterflüge sind von IDEENREISEN vermittelte Flugpassagen zu Sonderbedingungen und Sondertarifen. Für diese Flüge gelten besondere Bedingungen:
Es dürfen nur die in den Flugunterlagen ausgewiesenen Fluggesellschaften in Anspruch genommen werden. Umbuchungen und Änderungen sind nur über IDEENREISEN möglich. Bei vielen Sondertarifen und Charterflügen müssen Hin-, Rück- und Weiterflüge vom Reiseteilnehmer spätestens 72 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft rückbestätigt werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Beförderung. Eine Rückerstattung für nicht vollständig abgeflogene Flugscheine ist grundsätzlich nicht möglich. Für die Stornierung von Flügen mit Sondertarif oder Charterflügen gelten wie bei allen vermittelten Reiseleistungen grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen der Fluggesellschaft bzw. des Leistungsträgers oder Veranstalters. Die Rücktrittskosten können bis zu 100% des Reisepreises betragen. IDEENREISEN kann jedoch für die Bearbeitung der Buchung und der Stornierung sowie für das entgangene Vermittlungsentgelt bis zu 10% der anfallenden Stornogebühren geltend machen. Alle pauschalen Stornogebühren gelten pro Person bzw. pro Flugschein. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens gegenüber dem Leistungsträger unbenommen. Wir weisen darauf hin, dass wir Leistungen von Linienfluggesellschaften und Charterfluggesellschaften lediglich vermitteln und nicht als Eigenleistung erbringen. Die Haftung der Fluggesellschaften richtet sich nach deren eweiligen Bestimmungen, die Sie den Ihnen ausgehändigten Beförderungsdokumenten der betreffenden Gesellschaften entnehmen
9. Sonstiges
Bei allen Auslandflügen ist der Kunde verpflichtet, sich den Rückflug spätestens 24 Stunden vor Abflug vom zuständigen Büro der Fluggesellschaft bestätigen zu lassen, dasselbe gilt für Flugunterbrechung auf dem Hinflug . Wird diese Bestimmung nicht eingehalten, besteht kein Beförderungsanspruch. Für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Impfbestimmugen ist der Reisende selbst verantwortlich . Das gilt auch für das Mitführen aller für die Reise notwendigen Unterlagen. Alle Kosten und Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung ergeben, gehen zu Lasten der Reisenden. Alle Auskünfte unseres Büros erfolgen nach besten Wissen, aber ohne Gewähr. Alle rechtzeitig bestellten Reiseunterlagen sind spätestens 2 Tage vor Reisebeginn abholbereit oder werden Ihnen zugeschickt. In Einzelfällen und bei kurzfristigen Buchungen werden dem oder den Reisenden die Unterlagen direkt am jeweiligen Flughafenschalter hinterlegt. Je nach Veranstalter ist die Hinterlegung am Flughafen mit Kosten verbunden.
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