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1. Anmeldung
Anmeldungen können schriftlich, telefonisch, mündlich oder per e-Mail
angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen verbindlich sind und
bei Rücktritt entsprechende Rücktrittsgebühren anfallen.
Die vollständigen Geschäftsbedingungen finden Sie in den jeweiligen Katalogen
der gebuchten Reiseveranstalter.
2. Teilnehmerkreis
Sofern bei den einzelnen Angeboten Teilnehmerbeschränkungen genannt werden,
sind diese bindend und Grundlage der Ticketgültigkeit. Der Anmelder übernimmt
die Gewährleistung dafür, dass die in der Anmeldung genannten Angaben richtig
und vollständig sind und erkennt sie damit an.
3. Zahlung
Mit dem Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung werden Zahlungen wie folgt fällig :
Zusammen mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises
fällig , es sei denn, das in den Reisebedingungen andere Beträge genannt werden.
Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb einer Woche nach Eingang
der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung die Fristzahlung
nicht eingehalten, so kann dieser vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Steht uns ein Schadenersatz zu, so berechnet
sich dieser nach dem unter "Rücktritt / Umbuchung" gelegten Pauschalen.
Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung bis spätestens 30 Tage vor Abflug
zahlbar. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf
Übermittlung der Reiseunterlagen und auf Erbringung der Reiseleistung.
Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich erst bei vollständiger Bezahlung des
Reisepreises zur Verfügung gestellt.
4. Rücktritt / Umbuchung
Rücktritt seitens des Teilnehmers - Dieser sollte im Interesse des
Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist
der Zugang der Rücktrittserklärung in unserem Büro. Als Rücktritt gilt außerdem
Nichtantritt der Reise.
Bearbeitungsgebühr bei Stornierungen für das Reisebüro betragen pro Person
10 EUR, hinzukommen die Stornokosten des jeweils gebuchten Veranstalters.
Bearbeitungsgebühr bei Umbuchungen für das Reisebüro betragen pro
Person 10 EUR, hinzukommen die Umbuchungsgebühren des jeweils gebuchten Veranstalters.
Bei Pauschalreisen, Campingflügen, Linienflügen und Linienflüge zu Sondertarifen
gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Veranstalters, Tickethändlers und der
jeweiligen Fluggesellschaft. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht
im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung
und weitergehender Versicherungen wird empfohlen. Die Prämie ist mit
der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird
erst wirksam mit Zahlung der Prämie. Der nachträgliche Abschluss einer
Reiserücktrittkostenversicherung ist nur innerhalb 7 Tagen nach Reisebuchung
möglich. Bei Last Minute Buchungen nur am Tag der Buchung.
Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur durch Stornierung und
nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, soweit der Leistungsträger
hierfür nicht besondere Regelungen vorgesehen hat. Im Falle von Stornierung und
Umbuchung bleibt unser Anspruch auf Ersatz für entgangene Aufwendungen und
entgangene Vermittlungsentgelte bestehen. Für einen Neuabschluss entstehet
ggf. ein neuer Anspruch auf Kostenersatz und Provision, es sei denn, dass wir
oder der Leistungsträger die Umbuchung zu vertreten haben.
Für die Stornierung von touristischen Leistungen gelten wie bei allen
vermittelten Reiseleistungen grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen der
Fluggesellschaften bzw. des Leistungsträgers oder Veranstalters.
Die Rücktrittskosten können bis zu 100% des Reisepreises betragen.
Alle pauschalen Stornogebühren gelten pro Person bzw. pro Flugschein.
Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht
entstandenen Schadens gegenüber dem Leistungsträger unbenommen.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft
Der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft haben unter folgenden
Vorraussetzungen ebenfalls das Recht , vom Vertrag zurückzutreten oder den
Vertrag zu kündigen :
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise
trotz Abmahnung nachhaltig stört ,andere durch sein Verhalten gefährdet oder
sich sonst vertragswidrig verhallt,
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise nach
Vertragsabschluß infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird,
c) bis 21 Tage vor Abreise, wenn für die Fluggesellschaft oder den
Reiseveranstalter die Pflicht, die Reise durchzuführen, nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten die Überschreitung der Wirtschaftlichen Opfergrenzen,
bezogen auf die Reise, bedeuten würden, es sei denn , dass die Fluggesellschaft
oder der Reiseveranstalter die dazu führenden Gründe zu vertreten hat, Kündigt
die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter den Vertrag, dann verfällt der
volle Reisepreis . Tritt die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter vom
Vertrag wegen genannten Gründe zurück, so werden dem Reisenden alle eingezahlten
Beträge zurückerstattet, weitere Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigt die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter den Vertrag nach
Reisebeginn, so erhält der Reisende den Teil zurück, der den gesparten
Aufwendungen entspricht.
Vorbehaltlich anderer Regelungen in den Allgemeinen Geschäftbedingungen der
Fluggesellschaft/ Reiseveranstalter haften wir als Vermittler und diese
unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf
die Höhe der geleisteten Summe. Für unverschuldete Ereignisse wird nicht gehaftet.
6. Änderungen
Alle Zeitangaben sind Ortszeiten und unverbindlich. Verbindlich sind
ausschließlich die im Originalticket eingetragenen Zeiten. Preisänderungen nach
Abschluss des Vertrages sind aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren
Gründen ( Erhöhung der Beförderungsklassen, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife
oder ähnliches ) in dem Umfang möglich, wie nachzuweisende Tatsachen die es
rechtfertigen. Bei Preisänderungen über 25% kann der Reiseteilnehmer innerhalb
von 10 Tagen Kostenlos zurücktreten und unverzüglich die Teilnahme an einer
gleichwertigen Reise verlangen, sofern dies möglich ist.
7. Mitwirkungspflicht
Im Schadensfall und bei Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles
ihm zumutbare zu tun, um Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende
Schäden gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Beanstandungen
unverzüglich mitzuteilen damit für Abhilfe gesorgt wird, sofern dies möglich ist.
Alle Ansprüche verjähren 6 Monate nach der vorgesehenen Beendigung
der Reise. Schäden und Gepäckverlust sind sofort der Fluggesellschaft oder
dem Reiseveranstalter anzuzeigen, die/der darüber eine schriftliche Bestätigung
auszustellen hat. Hieraus resultierende Ansprüche müssen innerhalb von 7 Tagen
nach vertraglichem Reiseende schriftlich der Fluggesellschaft oder dem
Reiseveranstalter angezeigt werden.
8. Charterflüge und Linienflüge
Sondertarife und Charterflüge sind von IDEENREISEN vermittelte Flugpassagen zu
Sonderbedingungen und Sondertarifen. Für diese Flüge gelten besondere Bedingungen:
Es dürfen nur die in den Flugunterlagen ausgewiesenen Fluggesellschaften in
Anspruch genommen werden. Umbuchungen und Änderungen sind nur über
IDEENREISEN möglich. Bei vielen Sondertarifen und Charterflügen
müssen Hin-, Rück- und Weiterflüge vom Reiseteilnehmer spätestens 72 Stunden
vor Abflug bei der Fluggesellschaft rückbestätigt werden, ansonsten besteht
kein Anspruch auf Beförderung.
Eine Rückerstattung für nicht vollständig abgeflogene Flugscheine ist
grundsätzlich nicht möglich.
Für die Stornierung von Flügen mit Sondertarif oder Charterflügen gelten
wie bei allen vermittelten Reiseleistungen grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen
der Fluggesellschaft bzw. des Leistungsträgers oder Veranstalters.
Die Rücktrittskosten können bis zu 100% des Reisepreises betragen.
IDEENREISEN kann jedoch für die Bearbeitung der Buchung und der Stornierung
sowie für das entgangene Vermittlungsentgelt bis zu 10% der anfallenden
Stornogebühren geltend machen. Alle pauschalen Stornogebühren gelten pro
Person bzw. pro Flugschein. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines
niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens gegenüber dem Leistungsträger
unbenommen.
Wir weisen darauf hin, dass wir Leistungen von Linienfluggesellschaften und
Charterfluggesellschaften lediglich vermitteln und nicht als Eigenleistung
erbringen. Die Haftung der Fluggesellschaften richtet sich nach deren
eweiligen Bestimmungen, die Sie den Ihnen ausgehändigten Beförderungsdokumenten
der betreffenden Gesellschaften entnehmen
9. Sonstiges
Bei allen Auslandflügen ist der Kunde verpflichtet, sich den Rückflug
spätestens 24 Stunden vor Abflug vom zuständigen Büro der Fluggesellschaft
bestätigen zu lassen, dasselbe gilt für Flugunterbrechung auf dem Hinflug .
Wird diese Bestimmung nicht eingehalten, besteht kein Beförderungsanspruch.
Für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Impfbestimmugen
ist der Reisende selbst verantwortlich . Das gilt auch für das Mitführen aller
für die Reise notwendigen Unterlagen. Alle Kosten und Nachteile, die sich aus
der Nichtbeachtung ergeben, gehen zu Lasten der Reisenden. Alle Auskünfte
unseres Büros erfolgen nach besten Wissen, aber ohne Gewähr. Alle rechtzeitig
bestellten Reiseunterlagen sind spätestens 2 Tage vor Reisebeginn abholbereit
oder werden Ihnen zugeschickt. In Einzelfällen und bei kurzfristigen Buchungen
werden dem oder den Reisenden die Unterlagen direkt am jeweiligen
Flughafenschalter hinterlegt. Je nach Veranstalter ist die Hinterlegung am
Flughafen mit Kosten verbunden.
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